Corona Regeln ab 04.03.2022
Liebe Tänzer*innen, Liebe Eltern,
wie einige von Euch sicherlich schon mitbekommen haben, treten ab dem morgigen Freitag neue Regeln der Coronaschutzverordnung in Kraft. Nach gründlicher Prüfung durch das Ordnungsamt Paderborn gelten damit für die Tanzschule ab Freitag dem 04.03.2022 folgende Regeln:
Vorraussetzungen für den Zutritt:
Es gilt die 3G Regel!
Das bedeutet es dürfen lediglich Personen, welche über folgenden Nachweis verfügen die Tanzschule betreten:
– vollständige Immunisierung durch eine Impfung oder Genesung
– Nachweis eines negativen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden)
Besonderheiten für Kinder:
Die Zugangsbeschränkungen für Kinder bis einschließlich 17 Jahre entfallen vollständig.
Maskenpflicht:
Bei dem Betreten der Tanzschule sind Masken zu tragen.
Gastronomie:
Der Barbereich bleibt für alle Teilnehmer*innen und Eltern geöffnet. Jedoch gilt auch hier die 3G-Regel. Kommt bitte daher nur geimpft, genesen oder mit einem negativen Schnelltest. Es besteht bei dem Anstehen an der Bar oder im Barbereich eine Maskenpflicht. Am Platz kann die Maske abgenommen werden.
Zutrittsverweigerung:
Alle Impf-, Genesungs- oder Testnachweise und Ausweisdokumente sind am Eingang dem Personal vorzuzeigen. Unser Personal wird ebenfalls alle Schülerausweise kontrollieren. Ist ein Test älter als 48 Stunden oder kann der entsprechende Nachweis nicht am Eingang vorgezeigt werden, muss der Zutritt durch unser Personal verwehrt werden.
Wir danken Euch für Euer Verständnis und freuen uns auf Euch, Euer Team der Millennium Tanzschule